Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Arbeits-Pflicht

Kein Geld ohne Arbeit!

Eigentlich selbstverständlich - oder? § 611 BGB: Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergü-tung verpflichtet.



"Mädchen für alles?"

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsvertrages, d.h. der Stellenbeschreibung, weisungsberechtigt. Fehlt es an einer konkreten Beschreibung, hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht nach billigem Ermes-sen. Dieses Ermessen ist betriebsbezogen und an den Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu orientieren. Der Inhaber ein Großhandlung kann seine Buchhalterin daher nicht anweisen, Lagerarbeiten oder gar Babysitter-Arbeiten zu verrichten.



Arbeits- u. Lohn-Pflichten
Arbeits-Zeit