Ein kundenfreundliches Organisationskonzept, in dem der Arbeitgeber dem Kunden weitgehend nur einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen will. Ein wesentlicher Grund des Arbeitgebers ist jedoch dann nicht mehr gegeben, wenn dieses Ziel bei Volleinsatz aller Arbeitnehmer und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 60 Stunden nicht erreichbar ist, wenn der Arbeitnehmer nur 37,5 Stunden arbeitet. In diesem Fall ist das Ziel der Betreuung des Kunden durch nur einen Mitarbeiter nicht erreichbar. BAG, Urteil v. 30.9.2003 – 9 AZR 665/02
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