Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Teilzeit-Beschäftigung

Teilzeitanspruch - Betriebliche Belange

Ein kundenfreundliches Organisationskonzept, in dem der Arbeitgeber dem Kunden weitgehend nur einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen will. Ein wesentlicher Grund des Arbeitgebers ist jedoch dann nicht mehr gegeben, wenn dieses Ziel bei Volleinsatz aller Arbeitnehmer und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 60 Stunden nicht erreichbar ist, wenn der Arbeitnehmer nur 37,5 Stunden arbeitet. In diesem Fall ist das Ziel der Betreuung des Kunden durch nur einen Mitarbeiter nicht erreichbar.
BAG, Urteil v. 30.9.2003 – 9 AZR 665/02



Lohn ohne Arbeit
Arbeitszeitgesetz