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Beschlußverfahren

Arbeitgeber contra Betriebsrat

oder umgekehrt hat Bedeutung für:



Beschlußverfahren Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsgesetz
Streitigkeiten über Tariffähigkeit
Streitigkeiten über Tarifzuständigkeiten
Entscheidung durch Beschluß (§ 84 ArbGG)
hiergegen Beschwerde an das LAG (§ 87 I ArbGG)
nur in den Fällen des § 92 I ArbGG: Rechtsbeschwerde beim BAG


Kammer-Verfahren
Mahnverfahren