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Kammer-Verfahren

Das eigentliche Gerichtsverfahren...

Die Kammer, d.h. das Entscheidungsgremium des Arbeitsgerichts I. Instanz besteht aus einem Berufsrichter und jeweils einem Arbeitgeber-Beisitzer und Arbeitnehmer-Beisitzer.



Güte-Verfahren
Beschlußverfahren