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 | Kostentragungs-Pflicht |
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Rechtsantragsstelle statt Prozesskostenhilfe
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Minderbemittelte erhalten auf Antrag im Falle der Erfolgsaussicht eine finanzielle Unterstützung in Form der so genannten Prozesskostenhilfe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verneint die Ge-währung von Prozesskostenhilfe in einfach gelagerten Fällen mit der Begründung, dass sich ein Arbeit-nehmer an die jeweilige Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden könne, um seine Klage dort protokollieren zu können. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom - 2 Ta 153 /04 Anm.: Diese Entscheidung begegnet Bedenken, da die Rechtsantragsstelle einen rechtsberatenden und prozessbegleitenden Anwalt nicht ersetzen kann. Zudem unterliegt die Arbeitsgerichtspartei dem Dispo-sitionsgrundsatz, so daß ein Prozessfürsorge von Amts wegen nicht zu erwarten ist.
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In erster Instanz: Jede Partei trägt ihre Kosten!
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Es besteht eine anwaltliche Hinweis-Pflicht, daß jede Partei gemäß § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz in der I. Instanz ihre eigenen Kosten in jedem Fall zu tragen hat. Dies gilt auch für den Gewinner! Man sollte sich daher die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens vorher nennen lassen.
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Ausser Spesen nichts gewesen..
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Die Kostentragungs-Pflicht ist inbesondere dann ärgerlich, wenn es um geringfügige Rest- und Aushilfs-Löhne u.ä. geht. Fehlt es hier an Rechtsschutz oder Prozesskoste4nhilfe, ist der Streit per Saldo oftmals wirtschaftlich nicht lohnend.
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Für Personen mit geringem Einkommen gibt es für die aussergerichtliche Tätigkeit die sogenannte Bera-tungs-Hilfe gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro. Bestehen Erfolgsaussichten, hat dieser Personen-Kreis Anspruch auf sog. Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe kann ohne Raten und bei etwas besse-ren Einkommen mit Ratenzahlung angeordnet werden. Man muß es als Finanzierung bzw. Kredit für den Prozess betrachten.
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Rückforderung nicht ausgeschlossen!
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Verbessert sich die wirtschaftliche Situation der Prozesskosten-Hilfe-Partei, so hat diese ggf. die gewährte Prozesskostenhilfe an den Staat zurückzuzahlen! Beispiel: Arbeitnehmer N klagt auf rückständigen Lohn in Höhe von 10.000 Euro. Zu Beginn des Prozesses war er mittellos und ihm wurde Prozesskostenhilfe gewährt. Er gewinnt den Prozess und erhält die 10.000 Euro. Nunmehr fordert ihn die Staatskasse auf, die gewährte Prozesskostenhilfe in Höhe von 967,88 Euro zurückzuzahlen.
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Gerichtsverfahren erfordern Sachlichkeit! Typische Klage-Gegenstände
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