Das Prozessrecht kennt für Geldforderungen das Mahnverfahren (§§ 699 ff ZPO).Für Geldforderungen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses gibt es auch ein Mahnverfahren mit folgenden
Besonderheiten Mahnbescheid Arbeitsrecht
Eigenes Formular
Kürzere Widerspruchs-Frist gegen Mahnbescheid: 1 Woche
Kürzere Einspruchs-Frist gegen Vollstreckungsbescheid: 1 Woche