Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Mahnverfahren

Nur für Geldforderungen - kürzere Fristen!

Das Prozessrecht kennt für Geldforderungen das Mahnverfahren (§§ 699 ff ZPO).Für Geldforderungen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses gibt es auch ein Mahnverfahren mit folgenden



Besonderheiten Mahnbescheid Arbeitsrecht

Eigenes Formular
Kürzere Widerspruchs-Frist gegen Mahnbescheid: 1 Woche
Kürzere Einspruchs-Frist gegen Vollstreckungsbescheid: 1 Woche


Beschlußverfahren
Exkurs: Einigungsstelle § 76 BetrVG