..der Urlaub richtet sich nach dem Tarifvertrag xy
Oftmals - insbesondere in kleineren Betrieben - werden invidualrechtliche (Einzel-)Verträge zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschlossen.
Aber Vorsicht: Falle! Wer sich "an Tarifverträge lehnt" oder "Bezug" nimmt läuft Gefahr, daß er ganz oder teilweise an Tarif-verträge und deren jeweiligen Veränderungen auch dann gebunden ist, wenn keine Mitgliedschaft zum Arbeitgeberverband oder zur Gewerkschaft besteht. Diese sog. Bezugnahme-Klauseln sind gefährlich.