Hier gibt es nichts mehr zu streiten. Nach § 113 I Insolvenzordnung ist die Insolvenz ein betriebsbedingter Kündigungsgrund mit der (verkürzten) Kündigungs-Frist von 3 Monaten, wenn nicht schon eine kürzere Kündigungs-Frist maßgeblich ist.
Check-Liste
Wegfall-Prüfung hinsichtlich des bisherigen Arbeits-Platzes
Zumutbarer anderer Arbeits-Platz nicht vorhanden
Unternehmerische Entscheidungsfreiheit - aber Konzeptprüfung
Willkür-Verbot ("Warum der - und nicht der andere Arbeitnehmer?")
Anbietungs-Pflicht des Arbeitgebers innerhalb der Kündigungsfrist bei betrieblicher Verbesserung