Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Verhaltensbedingte Kündigung



Beispiele..

     
Unpünktlichkeit: erst die wiederholte Unpünktlichkeit rechtfertigt die Kündigung  
Haschisch-Rauchen erlaubt! solange es sich nicht störend auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.. LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.93
Private Internet-Nutzung bei geringen Kosten erlaubt, ansonsten zunächst einmal Abmahnung ArbG Frankfurt, Urt. v. 2.1.2002 - 2 Ca 5340/01
0190-Sex-Chatten des GmbH-Geschäftsführers Sofortige Abbestellung (immer) möglich und zusätzlich fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages  


Check-Liste

Pflichtwidriges Verhalten
Schuldhaft gravierend oder dauerhaft
Abmahnung
Versetzung in einen ungefährdeten Bereich
Kein Anlass durch den Arbeitgeber


Abmahnung nicht vergessen!

Ein fehlerhaftes Verhalten rechtfertigt nicht immer eine Kündigung! Deshalb sollte man stets die Verhältnismäßigkeit beachten und ggf. erst einmal abmahnen.



Personenbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündiung m. Sozialauswahl