Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist dem Arbeitnehmer ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die frühere Vorschrift des § 630 BGB wurde nunmehr in die Gewerbeordnung verlagert.
Wahrheitsgemäß + wohlwollend:
Beschreibung des Dienstverhältnisses
Dauer des Dienstverhältnisses
Beurteilung der persönlichen Führung
Beurteilung der Leistung
Kriterien können Sie per E-Mail anfordern!
Nutzen Sie unseren Feedback-Bogen für weitere Informationen!