Aufsichtsrat, Treuepflicht zur AG und Gewerkschaftsarbeit Es ist ein offenes Geheimnis, daß führende Betriebsräte und Gewerkschafter auch gern gutes Geld nehmen. Nicht nur Ex-IG-Metall-Chef Zwickel kam mit dem Mannesmann-Vodaphone-Deal ins Gerede, sondern auch die Funktionäre Steinkühler (Bezüge + Insider-Aktiengeschäfte wurde gemunkelt), Bsirske als Aufsichtsratsmitglied bei der Frankfurter Flughafen FRAPORT AG, sondern auch Wolfgang Pokriefke bei Karstadt-Quelle AG. Pokriefke wirkt seit vielen Jahren – sogar als stellvertretendes Vorstandsmitglied – bei Karstadt-Quelle mit. Die gleichzeitige Tätigkeit als Betriebsrats und Aufsichtsratsmitglied soll dem gelernten Koch immerhin ein Jahreseinkommen von 80.000 Euro bescheren. Ein Aufsichtsrat ist dem Unternehmen gegenüber zur Aufsicht und Beratung des Vorstandes verpflichtet. Ein Betriebsrat hat die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewähr-leisten. Nun hat Pokriefke eine Insolvenz des Konzerns angedeutet, was zu einem Aktiensturz und damit zu einem Wertverlust von 125.000.000 Euro des Unternehmens geführt haben soll. Und Franz Bsirske hat als FRAPORT-Aufsichtsrat-Mitglied zum Streik gegen das Unternehmen aufgerufen, zu dessen Treue er verpflichtet war. Genau genommen durch ein solches wird die Treue-Pflicht gegenüber dem Unternehmen verletzt. Aber die scheinbaren Gentlemen agreements zwischen Unternehmen und Betriebsräten bzw. Gewerk-schaftsbossen scheinen dies zu verhindern.
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