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 | Betriebsrat |
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Zum Wohle des Betriebes...
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Der Betriebsrat wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, denn das "eigene Hemd" ist vielen Arbeitneh-mern wichtiger als die ferne Gewerkschaft. Die Beteiligten befürchten allerdings auch, daß viele betriebs-orientierte Einzel-Lösungen ein einheitliches Handeln der Arbeitnehmer und Tarifverträge erschweren.
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Betriebsrat-Ausstattung: Bei vorhandenen Computer
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Stattet der Arbeitgeber den Betriebsrat mit Personal-Computern aus, so hat der Betriebsrat auch Anspruch auf angemessene Überlassung von Büro-Personal. Die zeitliche Inanspruchnahme des Personals ist ggf. mit dem Arbeitgeber abzustimmen. BAG, Beschluss vom 20.4.2005 – 7 ABR 14/04
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Dienstwagen darf weiter genutzt werden
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Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs des Arbeitnehmers. Ist der Arbeitnehmer zugleich Betriebsrat und von der Arbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG freigestellt, so ist in der Dienstwagens auch weiterhin zugelassen. BAG, Urteil vom 23.6.2004 - 7 AzR 514/03
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Auszug aus dem Skriptum Wahl
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