Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Abgrenzung zu GmbH-Geschäftsführern u.a

Zwischen Baum und Borke..

Geschäftsführer, Betriebsleiter und Familienangehörige sowie Beschäftigte in Non-Profit-Unternehmen erfahren im Arbeitsrecht Sonderpositionen



§ 5 II Betriebsverfassungs-Gesetz: keine Arbeitnehmer sind.. Organe (GmbH-Geschäftsführer), Beschäftigte in karitativen und religiösen Betrieben, Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte im Hausstand und leitende Angestellte  
§ 14 II Kündigungsschutzgesetz Angestellte in leitender Stellung, Betriebsleiter mit Einstellung und Entlassungsbefugnis  
§ 105 BetrVG Leitende Angestellte Einstellungen oder personelle Veränderungen sind mit dem Betriebsrat abzustimmen  


Arbeitsrecht als Form des Dienstvertrages
Tarif-Verträge, Koalitionen