werden auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeber-verbänden geschlossen und wirken sich "von oben nach unten" auf Betriebsvereinbarungen zwischen Be-triebsrat und Arbeitgeber einerseits und nachfolgend auf den Invidual-Arbeitsvertrag zwischen Arbeitneh-mer und Arbeitgeber aus.
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