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Hartz-Konzept 2003

Aktuell: Hart(z) III + IV Entwurf

Arbeitslosengeld
wird grundsätzlich nur noch für 12 Monate bezahlt
bei über 55jährigen Arbeitslosen erfolgt die Zahlung bis zu 18 Monaten Lockerung der Kündigungsschutzbestimmungen
in Kleinbetrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern
zählen weitere Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen als weitere Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutz-Rechts
bisher mußte das Kündigungsschutzrecht grundsätzlich ab dem 6. Mitarbeiter angewendet werden
bei der Sozialauswahl können jüngere Arbeitnehmer, bevorzugt werden Langzeitarbeitslose
Kombination Arbeitslosen- und Sozialhilfe
für Langzeitarbeitslose im sogenannten Arbeitslosengeld II
Zusammenlegung Pauschalierung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
im Westen: 345 Euro monatlich
im Osten: 331 Euro
zuzüglich Wohngeld
Übergangsregelungen
Bund übernimmt Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Drakonische Kürzungen für „Verweigerer“
Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30% (Westen: ca. 103,50 / Osten: ca. 99,30 Euro)
bei weiteren Verweigerungen: Sachgutscheine statt GeldAlle Arbeitslose unter 25 Jahre:
Vermittlung in Beschäftigung oder Ausbildung
bei Verweigerung: 3 Monate überhaupt kein ArbeitslosengeldBundesagentur für Arbeit
Alter Wein in neuen Schläuchen
mit Job-Centern und Aufgaben
Vermittlung der (Jui 2004) 4,35 Millionen Arbeitslosen +
1 Millionen Sozialhilfeempfängern



Haben Sie schon "Hartz" geplant?



Hartz I Inkrafttreten 1.1.2003

Personal-Service-Agenturen (PSA)
Arbeitsämter können namens der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eigene Personal-Service-Agenturen (PSA) gründen, wenn zuvor im Ausschreibungs-Verfahren weder ein Vertrag mit einem erlaubt tätigen Verleiher noch eine Beteiligung an einem Verleiher zustande gekommen ist. Das Arbeitsamt soll mindestens ein-mal jährlich überprüfen, ob ein Vergabeverfahren einzuleiten ist.

Ein erweiterter Urlaubsanspruch für Stellensuche, Vermittlungsaktivitäten und Maßnahmen des Arbeits-amtes scheidet aus. Entsprechend der bisherigen Rechtslage können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Freistellung für die Arbeitssuche verlangen.

Bis zum 31.12.2006 (bisher 31.12.2005) können Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne sachlichen Befristungsgrund befristet eingestellt werden

Im Bereich der Arbeitnehmer-Überlassung darf vom Gleichbehandlungs-Grundsatz „Equal pay“ abgewi-chen werden, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung eines Tarifver-trages vereinbaren. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Partei nicht tarifgebunden ist.


Hartz II

Mini-Jobs ab 1.4.2003 auf 400 Euro monatlich
Pauschalabgabe des Arbeitgebers 25% = Zahlung an eine gemeinsame Stelle
Rentenversicherung 12%
Krankenversicherung 11% mit Aufstockungoption für Arbeitnehmer
Pauschalsteuer (inkl. KiSt und Soli) 2%

Haushaltsdienstleistungen
Steuerlich differenziert:
Aufwendungen bis zu höchstens 510 Euro

Für sozialversicherungspflichtige Verhältnisse in Höhe von 12% maximal 2400 Euro

Haushaltsdienstleistungen durch einen privaten Haushalt (Einkaufsagentur) 20% höchstens 600 Euro

Zusammenrechnung der geringfügigen Beschäftigungen (Grenzwert) 400 Euro

Zwischen 400 und 800 Euro Gleitzone

Versicherungspflichtige mit Nebenbeschäftigung werden zusammengerechnet, wobei Nebenbeschäftigungen bis zu 400 Euro anrechnungsfrei bleiben



Gleitzone 400-800 Euro
oberhalb von 400 Euro Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen mit vollem Arbeitgeber-Anteil
zwischen 400-800 Euro linear ansteigender Arbeitnehmer-Anteil bis zur vollen Arbeitnehmer-Höhe
Ausgangspunkt: Differenz der Hälfte des durchschnittlichen Gesamtversicherungsbeitragssatzes (ca. 21 %) zur Pauschale 25% = 4%Ab 400 Euro inviduelle BesteuerungKeine Anwendung der Gleitzone bei Nebenbeschäftigungen, wenn die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mehr als 800 Euro ergibt, sondern Zusammenrechnung

Streichung der Brückengeld-Regelungen
Wegfall der bereits beschlossenen Änderungen der Handwerksordnung bei der Ich-AG-Regelung