Umfang des Rückforderungsanspruches des Arbeitgebers bei zu Unrecht gezahlten Löhnen zahlt ein Arbeitgeber unter dem Druck einer angedrohten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil sowohl den Lohn als auch die hierauf entfallende Lohnsteuer, steht ihm im Falle einer Aufhebung des Urteils einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer zu. Dieser Anspruch gegen den Arbeitnehmer umfasst sowohl den gezahlten Lohn als auch die bereits an das zuständige Finanzamt abgeführt Lohnsteuer. BAG, Urteil vom 25.9.2003 – 8 AZR 427/02
Betriebliche Übung: Jubiläumsgeld
Strenge Anforderungen bei betrieblichen Übungen: Zahlung von Jubiläumsgeld Ein Münchner Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitern anläßlich der 25jährigen Betriebszugehörigkeit Einmal-prämien von 600 Euro. Dies geschah in Jahr 2000 bei 6 Mitarbeitern. Im Jahr 2001 gab es kein Jubiläum. Im Jahr 2002 feierte ein Mitarbeiter sein 25jähriges Jubiläum und wurde – ohne Geldleistung – geehrt. Deshalb klagte dieser Mitarbeiter und berief sich auf die sogenannte „Betriebliche Übung“ – einem arbeitsrechtlichen Gewohnheitsrecht. Dieses Recht entsteht im Regelfall ab dem 3. Jahr. Das Bundesarbeitsgericht verneinte in diesem Fall aufgrund der wenigen Zahlungen sowohl einen Anspruch auf Zahlung als auch eine Diskriminierung. BAG, Urteil vom 28.7.2004 - 10 AZR 19/04