Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Mitwirkung des Betriebsrats

Mitbestimmung bei mehr als 20 Arbeitnehmern

Sind in einem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer vorhanden, bedarf die Einstellung des Bewerbers der Zustimmung des Betriebsrats (§§ 99-101 BetrVG).



Wann darf man lügen?
Befristeter Vertrag oder Probezeit?