Neben den externen Stellenanzeigen sind auf Verlangen des Betriebsrats (§ 93 BetrVG) freie Stellen auch intern auszuschreiben. Grundsätzlich sind die Stellen sowohl für Männer als auch für Frauen auszuschrei-ben (Diskriminierungsverbot), sofern nicht ausnahmsweise bestimmte Voraussetzungen für die ausge-schriebene Stelle verlangt werden, z.B. Hebammen-Stellen nur für weibliche Bewerber.
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