Unsere "Regierungs-Seminare": PERSONAL-PLANUNG und NEUER KÜNDIGUNGSSCHUTZ / GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ = ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ Umsetzung der EG-Richtlinien +++ Sie haben Probleme im Arbeits-Recht? +++ Kündigung, Lohnrückstände? +++ Mobbing usw..+++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen.+++ URTEILE ohne GEWÄHR +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.
Betriebs-Rente

ab 1.1.2005 transferfähig

Interne Versorgung Externe Versorgung
Direktzusage: begründet Anspruch gegen Arbeitgeber Direkt-Versicherung: Arbeitgeber schliesst Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Einzahler und Versicherungsnehmer der Arbeitgeber.
Unterstützungskassen: Arbeitnehmer behält Pensionsanspruch gegen Arbeitgeber. Einzahlung steuerfrei – Auszahlung wird besteuert. Pensions-Kassen: Selbständige Versorgungseinrichtungen, in der der Arbeitgeber Mitglied ist. Mitarbeiter werden als weitere Mitglieder versichert und erhalten im Rentenalter Rentenanspruch.
  Pensions-Fonds: Arbeitgeber zahlt Gelder in einen Fonds ein. Es handelt sich um Aktieneinlagen, die mit üblichen Gewinn-Risiken angelegt werden.