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Interne Versorgung |
Externe Versorgung |
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Direktzusage: begründet Anspruch gegen Arbeitgeber |
Direkt-Versicherung: Arbeitgeber schliesst Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Einzahler und Versicherungsnehmer der Arbeitgeber. |
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Unterstützungskassen: Arbeitnehmer behält Pensionsanspruch gegen Arbeitgeber. Einzahlung steuerfrei – Auszahlung wird besteuert. |
Pensions-Kassen: Selbständige Versorgungseinrichtungen, in der der Arbeitgeber Mitglied ist. Mitarbeiter werden als weitere Mitglieder versichert und erhalten im Rentenalter Rentenanspruch. |
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Pensions-Fonds: Arbeitgeber zahlt Gelder in einen Fonds ein. Es handelt sich um Aktieneinlagen, die mit üblichen Gewinn-Risiken angelegt werden. |
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