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Mini-Job: Regelmäßige Verdienste unter 400 Euro
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Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben und erhält einen geminderten Anspruch auf Renten, Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Gehalt brutto für nettoArbeitgeber zahlt 10% für Renten- und Krankenversicherung +
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1,3% Umlage zur Lohnfortzahlung
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+ einheitliche Pauschalsteuer (ca. 2%)
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= maximal 13.3 % der LohnsummePrivathaushalte können zehn Prozent der Ausgaben
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Maximal 510 Euro im Jahr abziehen
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Telefon-Service: 0800-200504
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